Auswertung Umfrage Verkehr Hauptgasse & ÖV

Im Herbst 2021 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, an der Umfrage „Verkehr Hauptgasse & ÖV“ teilzunehmen. Beinahe 480 Personen/Organisationen haben an dieser Umfrage teilgenommen. Der Gemeinderat dankt für das grosse Interesse, publiziert nun die Ergebnisse und legt das weitere Vorgehen fest.

Es ist sehr erfreulich, dass so viele Personen an der Umfrage teilgenommen haben. Dies zeigt, dass der Gemeinderat mit seiner Absicht, das Projekt PLAZA als partizipativen Prozess zu gestalten, richtig liegt. Die digitale Umfrage wurde von der Bevölkerung gut aufgenommen. Die Beteiligung von beinahe 480 Personen/Organisationen oder 430 Teilnehmenden aus Mellingen darf als Erfolg gewertet werden. Zur Bewertung wurden drei Varianten vorgelegt.

Die drei Varianten

Variante „Vereinbarung“

Diese Variante basiert auf der Vereinbarung zwischen dem Kanton Aargau, den Umweltverbänden und der Gemeinde Mellingen von Juni 2018. Es wurde festgelegt, dass Sperrzeiten zu den Hauptverkehrszeiten (06:00 bis 08:00 / 11:00 bis 13:00 / 16:30 bis 18:30 Uhr) gelten sollen und dass ausserhalb dieser Zeiten maximal 1’500 Fahrzeuge pro Tag direkt durch die Altstadt fahren dürfen. Zubringerverkehr und Busdurchfahrten sind jederzeit möglich. Für Last- und Gesellschaftswagen ist die Durchfahrt ganztags generell verboten. Auf der Haupt- und den Nebengassen gilt eine Begegnungszone mit Tempo 20.

Variante „ÖV-Angebot erhalten“

Die einzelnen Buslinien werden so gelegt, dass ein optimales ÖV-Angebot geschaffen (eingeführt/erhalten) werden kann. Ein Teil der Busse wird die neue Umfahrung nutzen. Nur noch die Linien 332-Z, 334 und 336 werden durch die Altstadt fahren. Es braucht keine Bus-Wendeschlaufe mehr auf dem Parkplatz Birrfeldstrasse. Linienführung und Fahrpläne sind auf die Stundenpläne der Schule abgestimmt. Der Zubringerverkehr ist jederzeit möglich. Direkte Durchfahrten durch die Altstadt sind jedoch verboten. Auf der Haupt- und den Nebengassen gilt eine Begegnungszone mit Tempo 20. Vorgesehen ist eine Reduktion der Busdurchfahrten von heute maximal 20 pro Stunde auf neu maximal 12.

Variante „Busfreie Altstadt“

Die Variante „Busfreie Altstadt“ hat den Vorteil, dass keine Busse mehr durch die Altstadt fahren und sich damit der Verkehr zusätzlich reduziert. Die Altstadt wird zusätzlich verkehrsberuhigt und der Aufenthalt in der historischen Umgebung ist bestimmt angenehmer. Auf der Haupt- und den Nebengassen gilt eine Begegnungszone mit Tempo 20. Zubringerverkehr ist jederzeit möglich und deshalb muss auch eine gewisse Verkehrsfläche für Kreuzungsmanöver und einen Haltebereich reserviert werden. Bei der Gestaltung der Verkehrsfläche und den Freihalteflächen für den Langsamverkehr sowie das Gewerbe muss berücksichtigt werden, dass auch die Anlieferung mit Lastkraftwagen möglich sein muss. So zum Beispiel für die Lieferung von Heizöl oder Möbeln. Schliesslich müssen auch Blaulichtfahrzeuge jederzeit ungehindert in die Altstadt gelangen können.

Auswertung Umfrage

Eine grosse Anzahl der Teilnehmenden (rund 90 %) spricht sich für ein gut ausgebautes ÖV-Angebot aus. Rund 60 % der Teilnehmenden würde es nicht oder nicht so sehr stören, wenn pro Stunde maximal 12 Busse durch die Altstadt fahren. Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Anzahl von 12 Bussen pro Stunde einen Maximalwert darstellt. Am Wochenende und in den Randstunden werden noch weniger Busse durch die Hauptgasse fahren. Zudem wird dieser Wert auch nicht ansteigen, wenn die S11 künftig ganztägig im Halbstundentakt von Mellingen nach Aarau und Zürich verkehren wird.

Die durchschnittliche Bewertung der drei Varianten zeigt eine klare Tendenz zu der Variante „ÖV-Angebot erhalten“. Diese schneidet mit einem Mittelwert von 5.39 deutlich besser ab als die Varianten „Busfreie Altstadt“ (4.14) und „Vereinbarung“ (4.06). Viele der Teilnehmenden haben ihre favorisierte Variante mit der Maximalpunktzahl 10 unterstützt. Gleichzeitig wurden die beiden anderen Varianten nur mit einer geringen Punktzahl bewertet.

Bei der Frage, welche der beiden Alternativvarianten („ÖV-Angebot erhalten“ oder „Busfreie Altstadt“) bevorzugt wird, zeigt sich dann ein deutliches Bild. Beinahe zwei Drittel der Teilnehmenden sprechen sich für die Variante „ÖV-Angebot erhalten“ aus. Noch deutlicher fällt das Resultat bei der Fragestellung „zusätzlicher Ortsbus“ aus. 75 % sprechen sich gegen diese Variante aus, und nur rund 21 % befürworten die Einführung eines zusätzlichen „Städtlibusses“.

Die teilnehmenden Organisationen Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt; PostAuto Aargau, die Schule sowie die Nachbargemeinden Stetten, Fislisbach und Birrhard befürworten einstimmig die Variante „ÖV-Angebot erhalten“. Einzelne Organisationen unterstützen – mit Vorbehalt – auch die Variante „Vereinbarung“. Durchwegs abgelehnt wird die Variante „Busfreie Altstadt“.

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Empfehlung der Kommission PLAZA

Die Kommission PLAZA empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung der Variante „ÖV-Angebot erhalten“, da diese von den Teilnehmenden der Umfrage inklusive Schule und den Nachbargemeinden deutlich favorisiert wird.

Für diese Variante spricht auch, dass sie relativ einfach umsetzbar ist. Es braucht keine zusätzlichen Wendemöglichkeiten und der Wendeplatz auf dem grossen Parkplatz an der Birrfeldstrasse fällt weg. Dadurch wird eine Neugestaltung des Birrfeldparkplatzes ermöglicht und vereinfacht. Notwendig ist bei dieser Variante die Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle zwischen Zentralplatz und Reussbrücke.

Mit der Variante „ÖV-Angebot erhalten“ fällt die Regelung mit 1’500 Durchfahrten pro Tag und den Sperrzeiten weg. Der Zubringerverkehr in die Altstadt ist für Personen-und Lastkraftwagen aus allen Richtungen jederzeit möglich. Weil die direkte Durchfahrt nicht mehr möglich sein wird, dürfen auch Traktoren nicht mehr durch die Altstadt fahren.

Noch zu regeln ist das Verkehrsregime der Nebengassen. Denkbar wäre, dass die Anordnung der Einbahnstrassen auf der Grossen Kirchgasse und der Scheunengasse gedreht würde. So könnte von der Hauptgasse noch in die Nebengassen gefahren werden, jedoch nicht mehr zurück auf die Hauptgasse. Dies hätte zur Folge, dass die Ausfahrt von den Nebengassen nur noch via Alterszentrum Grüt oder der Bruggerstrasse erfolgen könnte. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass kein Schleichverkehr/Ausweichverkehr von der Hauptgasse via Bruggerstrasse zur Birrfeldstrasse gelangen kann. Auch hier soll eine direkte Durchfahrt verboten sein.

Zwischenvariante

Es ist durchaus denkbar, dass die Variante „ÖV-Angebot erhalten“ als vorläufige Zwischenvariante betrachtet wird. Mit dieser Variante wird die Altstadt wesentlich entlastet und der ÖV funktioniert weiterhin ohne Einschränkungen. Zudem sind bauliche Aufwertungsmassnahmen in der Hauptgasse umsetzbar.

In ein paar Jahren wird man wissen, wie sich die Altstadt/Hauptgasse entwickelt hat und ob die Nachfrage nach Gastro-Sitzplätzen in der Hauptgasse tatsächlich vorhanden ist. Vielleicht entwickeln sich auch andere Plätze in der Altstadt zu sozialen Treffpunkten mit einem vielfältigen Gastro-Angebot.

Die Wahl der Variante „ÖV-Angebot erhalten“ ist – davon sind PLAZA-Kommission und Gemeinderat überzeugt – der erste Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt beruhigt den Verkehr in der Altstadt merklich und lässt für die Zukunft verschiedene Optionen offen.

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Kommission PLAZA und setzt sich für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung ein. Die Änderung des bereits mit dem Umfahrungsprojekt bewilligten Verkehrsregimes bedingt eine Publikation der Verkehrsbeschränkung.

Die Verkehrsbeschränkung kann jedoch nur vom Strasseneigentümer publiziert werden. Aktuell ist die Hauptgasse noch eine Kantonsstrasse und gehört dem Kanton. Erst nach der Inbetriebnahme der Umfahrung können die Hauptgasse und Teile der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse formell an die Gemeinde übergehen. Erst dann ist die Gemeinde Eigentümerin dieser Strassen und kann die Verkehrsbeschränkung publizieren.

Der Gemeinderat versucht nun, zusammen mit den Fachleuten des Kantones eine geeigneten Lösung zu finden. Vielleicht kann uns der Kanton bei einer möglichst zeitnahen Publikation einer zusätzlichen Verkehrsbeschränkung unterstützen. Sollte dies nicht gelingen, würde mit der Inbetriebnahme der Umfahrung die Variante „Vereinbarung“ mit Sperrzeiten und maximal 1’500 Fahrten durch die Hauptgasse pro Tag in Kraft treten. Die von der Bevölkerung gewünschte Variante „ÖV-Angebot erhalten“ mit zusätzlicher Verkehrsberuhigung in der Hauptgasse könnte erst nach deren Übernahme durch die Gemeinde ausgeschrieben werden. Verzögert würde damit auch die vorgesehene Neugestaltung der Hauptgasse.